Viktoria Köln 1904
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Fussball vereint geben Rassismus
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BSG lehnt Viktoria-Antrag ab

13.12.2021

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein Profifußballverein nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit ist. Damit ist der 2. Senat des BSG einem Antrag von Viktoria Köln nicht gefolgt. Die Drittligamannschaft ist somit weiterhin körperschaftsteuerpflichtig.

Dazu erklärt Axel Freisewinkel, Geschäftsführer des FC Viktoria Köln 1904: „Wir wollten für den Zeitraum von 2014 bis 2016 vor Gericht prüfen lassen, ob bei einer bescheinigten Gemeinnützigkeit des Gesamtvereins auch der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von bestimmten Beiträgen der gesetzlichen Unfallversicherung befreit ist. Dies ist nach dem jetzt gefällten Urteil nicht so. Der Viktoria entsteht dadurch keinerlei Schaden. Wir haben die Beiträge bereits in den Jahren 2014 bis 2016, wie von der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) verlangt, abgeführt.“

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