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Coronaverordnung: U 16- und 17-Pflichtspiele bis 2022 abgesetzt

Die Pflichtspiele unserer U 16 und U 17 (Foto) werden bis ins neue Jahr abgesetzt [Foto: Jakob Settgast]

26.11.2021

Seit dem 24. November 2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) ändert dementsprechend auch seine Regeln für den Sportbetrieb im Nachwuchsbereich: Für die Altersklassen der Bambini bis einschließlich der C-Jugend besteht weiterhin die 3G-Regelung, da Schüler bis einschließlich 15 Jahren aufgrund der regelmäßigen Schultestungen keine Nachweise erbringen müssen. Die Pflichtspiele der A- und B-Jugend hingegen werden für das Jahr 2021 abgesetzt, sofern sie vom Fußball-Verband Mittelrhein organisiert sind.

Der FVM trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren. "Das ist ein Aufruf an alle Spieler dieser Altersgruppe, sich impfen zu lassen", sagte Yannik Hohmann, Administrativer Leiter unseres Nachwuchsleistungszentrums. Der Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb für Viktorias U 16 und U 17 ist unter Einhaltung der 2G-Regelung weiterhin möglich. Auch hier gilt, dass übergangsweise ein höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test ausreicht.

Unsere U 19 ist nicht von dieser Maßnahme betroffen. Da das Team von Trainer Marian Wilhelm in der A-Junioren Bundesliga West spielt und diese Spielklasse nicht dem FVM, sondern dem DFB unterliegt, kann es weiterhin bei Pflichtspielen antreten.

Weitere Infos zum Sportbetrieb des FVM unter der neuen Coronaschutzverordnung gibt es hier.

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