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Änderungen beim Zulassungsverfahren in der 3. Liga

Foto: Viktoria Köln

11.04.2020

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unter der Woche umfangreiche Anpassungen der laufenden Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet deutliche Lockerungen und soll helfen, die Bewerber in der Corona-Krise zu entlasten. Unter anderem wird es für die kommende Saison keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben. Auch in anderen Bereichen der Zulassungsverfahren ist die Erteilung möglicher Bedingungen, Auflagen und Sanktionen angepasst oder ausgesetzt worden.

Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die laufenden Zulassungsverfahren und die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in der 3. Liga in Kraft treten.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: "Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch.“ Man könne in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe in der 3. Liga ansetzen, sagt Frymuth.

Üblicherweise müssen die Bewerber für eine Zulassung zur 3. Liga unter anderem den Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbringen. Hierbei muss insbesondere nachgewiesen werden, dass die Liquidität für die Dauer der gesamten Spielzeit, für die die Bewerbung erfolgt, gesichert ist. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren – zum Beispiel bei den Zuschauereinnahmen – die wirtschaftliche Planbarkeit für die Vereine in erheblichem Maße und machen damit eine normale Abwicklung des Zulassungsverfahrens inklusive einer entsprechenden Bestätigung durch die DFB-Zentralverwaltung nahezu unmöglich. Ebenso wie in der Bundesliga und 2. Bundesliga durch die DFL, wird daher für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga keine Prüfung der Liquiditätssituation vom DFB vorgenommen.

Auch die personell-administrativen Zulassungsvoraussetzungen werden gelockert. Wird aufgrund der Corona-Krise im Verein Kurzarbeit ausgeübt und daher die Vorgabe von Vollzeitstellen vorübergehend nicht erreicht, erfolgen keine Sanktionen.

„Die Planungen für die kommende Saison sind aktuell in der Tat sehr schwierig“, sagt Axel Freisewinkel, der Geschäftsführer der  FC Viktoria Köln 1904 Spielbetriebs GmbH. „Es ist leichter, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht in gewohnter Form nachgewiesen werden muss. Das gibt den Klubs mehr Spielraum und Flexibilität. Doch es ist trotzdem sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt. Denn um den anfallenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, muss die Liquidität eines Klubs natürlich trotzdem gewährleistet sein. Die Verantwortlichen der Drittligisten sollten sich also darüber im Klaren sein, dass sie alles daran setzen müssen, ein verlässlicher Partner zu bleiben.“

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