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DFB erteilt Zulassungen für die 3. Liga

Foto: Viktoria Köln

29.06.2020

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den technisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Teil des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga für die Saison 2020/2021 abgeschlossen. Nach erfolgter Prüfung aller Unterlagen, der Sitzung des Ausschusses 3. Liga in der vergangenen Woche sowie den finalen Beratungen im Zulassungsbeschwerdeausschuss steht fest, dass alle Bewerber im Falle ihrer sportlichen Qualifikation die  Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der 3. Liga in der kommenden Spielzeit erfüllen. Dazu gehört auch Viktoria Köln.

Wie der DFB mitteilte, betrifft das darüber hinaus die Direktaufsteiger aus der Regionalliga: den 1. FC Saarbrücken, den VfB Lübeck und Türkgücü München. Gleiches gilt für den Sieger der Aufstiegsspiele zwischen dem 1. FC Lok Leipzig und SC Verl.

Türkgücü München hat als uneingeschränkt verfügbare Spielstätte für seine Heimspiele in der 3. Liga die FLYERALARM Arena in Würzburg gemeldet. Der Aufsteiger aus der Regionalliga Bayern will und kann auch Partien im Münchner Olympiastadion sowie im Grünwalder Stadion austragen. Voraussetzung dafür ist im Falle des Olympiastadions, dass die Spielstätte bis dahin die Vorgaben für die 3. Liga erfüllt. Im Grünwalder Stadion kann Türkgücü nur an Terminen spielen, mit denen das vertraglich festgelegte Spieltagsformat der 3. Liga gewahrt bleibt.

Ausweichstandorte haben auch der 1. FC Saarbrücken, Lok Leipzig und der SC Verl angegeben. Sollten die dortigen Heimspielstätten zum Start der Saison 2020/2021 nicht die Drittliga-Voraussetzungen erfüllen, würde Saarbrücken übergangsweise in der PSD Bank Arena am Bornheimer Hang in Frankfurt spielen. Der SC Verl würde im Falle des Aufstiegs in die Benteler-Arena nach Paderborn umziehen.

Unverändert ist die Situation beim KFC Uerdingen. Die Krefelder werden in der Saison 2020/2021 erneut die Merkur Spiel-Arena in Düsseldorf nutzen, da das heimische Grotenburg-Stadion für Begegnungen der 3. Liga weiterhin nicht geeignet ist.

Für den Fall, dass zu Beginn der neuen Saison weiterhin keine Zuschauer oder nur sehr eingeschränkt bei den Spielen erlaubt sind, besteht für Klubs mit Ausweichspielstätten die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu stellen, um für diese Zeit gegebenenfalls doch am heimischen Standort spielen zu können. Dies ist allerdings nur dann denkbar, wenn das betreffende Stadion ausschließlich zuschauerrelevante Anforderungen wie beispielsweise die geforderten Platzkapazitäten für die 3. Liga (mindestens 10.001 Personen) unterschreitet. Die sonstigen Vorgaben müssen weiterhin erfüllt sein.

Eine Zulassungsverweigerung aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit war in diesem Jahr ausgeschlossen. Eine entsprechende Lockerung hatte das DFB-Präsidium am 8. April im Zuge der Corona-Krise für die 3. Liga beschlossen. Die zuvor gültigen Bestimmungen werden mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 wieder vollständig in Kraft treten.

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